Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung (JVV) ist das Entscheidungsgremium der Sektionsjugend.
Hier werden wesentliche Themen gemeinsam diskutiert, wichtige Entscheidungen getroffen und Jugendreferent*innen und Delegierte gewählt, die dann wiederum die Interessen der Sektionsjugend vertreten. Hier ist der Ort, an dem alle Kinder und Jugendlichen an der Gestaltung der Jugendarbeit ihrer Sektion mitwirken können. Dadurch wird die Arbeit der Sektionsjugend noch lebendiger und attraktiver.

Alle Aufgaben der JVV könnt ihr in der Sektionsjugendordnung ersehen, bitte hier klicken.

Die Protokolle könnt ihr beim Jugendreferenten anfordern: jugend@dav-achental-jugend.de

Termin
Wann:  Freitag, den 20.01.2023 von 15:30 – 17:00 Uhr
Wo: In den Räumen der Sektion | Forsthaus Marquartstein | Bahnhofstraße 2 

  • Teilnahme- und stimmberechtigt in der Jugendvollversammlung sind alle Mitglieder der Sektionsjugend ab 8 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Eine Stellvertretung ist nicht zulässig.
  • Teilnahmeberechtigt sind ferner alle Jugendleiter*innen, alle gewählten JDAV-Funktionsträger*innen, alle Leiter*innen von Kinder- und Jugendgruppen der Sektion, alle Familiengruppenleiter, alle Mitglieder der Sektionsjugend unter 8 Jahren, der Sektionsvorstand sowie Gäste auf Einladung des Jugendausschusses.

Anträge zur JVV können mit diesen Fristen gestellt werden:

  • Antragsberechtigt sind die in der Sektionsjugendordnung § 4 Abs. 2 genannten stimmberechtigten Mitglieder der Sektionsjugend, alle Jugendleiter*innen, alle gewählten JDAV-Funktionsträger*innen sowie alle Leiter*innen von Kinder-, Jugend- und Familiengruppen der Sektion.
  • Anträge, die bis spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich bei dem*der Jugendreferent*in eingehen, sind auf die Tagesordnung zu setzen. Nicht fristgerecht eingereichte Anträge werden nur behandelt, wenn dies die Versammlung mehrheitlich beschließt.
  • Anträge auf Änderung der Sektionsjugendordnung müssen mit der Einladung im Wortlaut bekannt gegeben werden, deshalb müssen Anträge auf Änderung der Sektionsjugendordnung acht Wochen vor der Versammlung schriftlich bei dem*der Jugendreferenten*in eingehen.